Förderung durch das Jugendamt
Die Kindertagespflege ist – genau wie die Betreuung in einer Kita – eine öffentlich geförderte Form der Kinderbetreuung. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich unter anderem in den §§ 22, 23 und 24 SGB VIII.
Eltern können die Förderung beim zuständigen Jugendamt beantragen. Im Landkreis Mainz-Bingen richtet sich der Elternbeitrag für die geförderte Betreuung nach dem Einkommen und dem vereinbarten Betreuungsumfang.
Gut zu wissen: Für zweijährige Kinder ist die Betreuung in Kindertagespflege im Landkreis Mainz-Bingen derzeit bis zu einem Umfang von 160 Betreuungsstunden im Monat beitragsfrei.
Welches Jugendamt und welche Ansprechperson zuständig sind, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Dort erhalten Eltern auch Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung, den notwendigen Anträgen und dem jeweiligen Elternbeitrag.
Für Familien aus Bingen und der VG Rhein-Nahe:
Weitere Informationen, die aktuelle Satzung und die benötigten Unterlagen findest du direkt beim Landkreis Mainz-Bingen.
https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Familie-Jugend-Sport/Kindertagespflege.php
Im Eulennest stehen drei verschiedene Betreuungsmodelle zur Auswahl:
3-Tage-Modell (19,5 Std.)
4-Tage-Modell (26 Std.)
5-Tage-Modell (32,5 Std.)
So kann der Betreuungsumfang passend zum Bedarf der Familie gewählt werden – natürlich immer im Rahmen der verfügbaren Plätze.
Welche Kosten für eine Familie entstehen, hängt vom gewählten Betreuungsmodell und der Förderung durch das jeweils zuständige Jugendamt ab. Die konkreten Konditionen und Möglichkeiten bespreche ich transparent im persönlichen Kennenlerngespräch.
Gut zu wissen: Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.